FG Düsseldorf - Beschluss vom 30.01.2009
5 V 3471/08 A(U)
Normen:
UStG 2005 § 4 Nr. 1 Buchst. b; UStG 2005 § 6a Abs. 1; UStG 2005 § 6a Abs. 3; UStG 2005 § 6a Abs. 4; UStG 2005 § 18e; UStG 2005 § 27a; UStDV § 17a Abs. 1; UStDV § 17c Abs. 1 Satz 1; RL 77/388/EWG Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1; RL 77/388/EWG Art. 22 Abs.1 c); FGO § 69;

Bewertung von Getränkelieferungen nach Spanien als innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie Lieferungen nach Ungültigkeit einer zunächst gültigen Umsatzsteuer; Identifizierungsnummer des Lieferungsempfängers; Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; Nachweispflichten; Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer; Buchnachweis; Vertrauensschutz; Gutgläubigkeit; Qualifizierte Bestätigung

FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2009 - Aktenzeichen 5 V 3471/08 A(U)

DRsp Nr. 2010/1730

Bewertung von Getränkelieferungen nach Spanien als innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie Lieferungen nach Ungültigkeit einer zunächst gültigen Umsatzsteuer; Identifizierungsnummer des Lieferungsempfängers; Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; Nachweispflichten; Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer; Buchnachweis; Vertrauensschutz; Gutgläubigkeit; Qualifizierte Bestätigung

1. Die Nachweispflichten nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV sind keine materiellen Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung. 2. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Versagung der Steuerfreiheit für eine innergemeinschaftliche Lieferung aufgrund der Ungültigkeit der Umsatzsteuer- Identifizierungsnummer und des insoweit unvollständigen Buchnachweises, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen.