I. Das Amtsgericht hat - vor einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich - die am 14. August 1963 geschlossene Ehe der Parteien geschieden; der Scheidungsantrag war der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 17. August 1977 zugestellt worden. Das Scheidungsurteil ist seit dem 13. Dezember 1979 rechtskräftig.
In der Ehezeit (1. August 1963 bis 31. Juli 1977, § 1587 Abs. 2 BGB) haben beide Eheleute Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA, weitere Beteiligte zu 1) erworben. Der Ehemann (Antragsteller), von Beruf Rechtsanwalt, hat daneben Versorgungsanrechte beim Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes (im folgenden: RKS, weitere Beteiligte zu 2) erlangt. Dieses Versorgungswerk, eine berufsständische Versorgungseinrichtung, ist eine unselbständige Abteilung der RKS, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|