I. Das Amtsgericht hat - vor einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich - die am 14. August 1963 geschlossene Ehe der Parteien geschieden; der Scheidungsantrag war der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 17. August 1977 zugestellt worden. Das Scheidungsurteil ist seit dem 13. Dezember 1979 rechtskräftig.
In der Ehezeit (1. August 1963 bis 31. Juli 1977, §
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