Die Parteien schlossen am 5. Januar 1960 die Ehe; der Ehemann (Antragsteller) war damals Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einer Gesamtnutzfläche von 29,5 ha. Aus der Ehe gingen vier in den Jahren 1960, 1962, 1964 und 1966 geborene Kinder hervor. Die Ehefrau (Antragsgegnerin) arbeitete auf dem Hof mit, wobei streitig ist, von wann bis wann und in welchem Umfang.
Durch notariell beurkundeten Ehevertrag vom 30. Juli 1962 vereinbarten die Parteien den Güterstand der Gütertrennung und zusätzlich folgendes:
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