BFH - Beschluss vom 29.07.2009
XI B 24/09
Normen:
UStG 1999 § 4; UStG 1999 § 6a; UStG 1999 § 17a; UStG 1999 § 17c; 31977L0388 Art. 28a; 31977L0388 Art. 28c;
Fundstellen:
BB 2009, 2693
BFH/NV 2009, 1567
BFHE 226, 449
DB 2009, 1852
wistra 2009, 448
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 11.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 4305/08

Bewusste und gewollte Mitwirkung an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung des Abnehmers durch den inländischen Unternehmer; Konsequenzen einer innergemeinschaftlichen Lieferung auf die Steuerfreiheit

BFH, Beschluss vom 29.07.2009 - Aktenzeichen XI B 24/09

DRsp Nr. 2009/21117

Bewusste und gewollte Mitwirkung an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung des Abnehmers durch den inländischen Unternehmer; Konsequenzen einer innergemeinschaftlichen Lieferung auf die Steuerfreiheit

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung entgegensteht, dass der inländische Unternehmer bewusst und gewollt an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers mitwirkt.

Normenkette:

UStG 1999 § 4; UStG 1999 § 6a; UStG 1999 § 17a; UStG 1999 § 17c; 31977L0388 Art. 28a; 31977L0388 Art. 28c;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten um die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin).

Die Antragstellerin ist eine juristische Person in der Rechtsform einer GmbH, ihr Unternehmensgegenstand die Vermietung von Video-Filmen sowie der Im- und Export von Fahrzeugen. Zum Geschäftsführer war der portugiesische Staatsangehörige L bestellt.

In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2002 erklärte die Antragstellerin steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen in Höhe von 12 661 246 EUR und in der berichtigten Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2003 solche in Höhe von 12 965 649 EUR.