I. Die Klägerin ist kraft Umwandlung zum 31. Dezember 1971 Rechtsnachfolgerin der A-Finanz-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die bis zum 31. Dezember 1966 mit " ... fabrik A jr Gesellschaft mit beschränkter Haftung" firmierte. Daneben bestand im Jahr 1961 eine weitere Gesellschaft, die A jr offene Handelsgesellschaft, die ihren Herstellungsbetrieb an die Gesellschaft mit beschränkter Haftung verpachtet hatte. Die offene Handelsgesellschaft hatte drei Gesellschafter. An ihrem Handelsgewerbe waren 27 weitere Personen als atypische stille Gesellschafter beteiligt.
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