I. Der Beklagte und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) hat im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagung 1968 u.a. ...DM Einnahmen der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) aus dem ersten Halbjahr 1968 erfaßt und der Besteuerung zugrunde gelegt, die sie aus Anzeigenumsätzen erzielt hatte. Es handelt sich um Werbeanzeigen in- und ausländischer Auftraggeber, die die Klägerin als Verleger und Herausgeber der Zeitschriften "..." und "..." in diese Zeitschriften aufgenommen hatte. Die Zeitschriften erscheinen monatlich in englischer Sprache, sie werden im Inland gedruckt und versandfertig gemacht und ausschließlich an ausländische Abnehmer ausgeliefert.
Die Klägerin ist der Auffassung, daß diese Umsätze im Ausland ausgeführt und daher nicht steuerbar sind.
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