BFH vom 04.12.1980
V R 60/79
Normen:
UStG (1967/1973) § 4 Nr. 12 Satz 1 lit. a, § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. e;
Fundstellen:
BFHE 132, 124
BStBl II 1981, 231

BFH - 04.12.1980 (V R 60/79) - DRsp Nr. 1997/14790

BFH, vom 04.12.1980 - Aktenzeichen V R 60/79

DRsp Nr. 1997/14790

»1. Wird dem Benutzer eines Parkplatzes nicht der Gebrauch einer bestimmten, nur ihm zur Verfügung stehenden Parkfläche unter Ausschluß anderer gewährt, sondern lediglich gestattet, den Kraftwagen an irgendeiner Stelle auf dem Parkplatz abzustellen, und kann der Benutzer den gewählten Platz nach Belieben wechseln, liegt keine Vermietung i.S. des § 535 BGB, sondern eine nicht gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967/1973 befreite sonstige Leistung aus einem Vertrag besonderer Art vor. 2. Die entgeltliche Überlassung eines Parkplatzes an Zoobesucher ist weder als ein unmittelbar mit dem Betrieb eines Zoologischen Gartens verbundener Umsatz noch als eine unselbständige Nebenleistung zu einem solchen Umsatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. e UStG 1967/1973 begünstigt.«

Normenkette:

UStG (1967/1973) § 4 Nr. 12 Satz 1 lit. a, § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. e;