I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb aufgrund Kaufvertrags vom 23. Februar 1969 von der Alleininhaberin einer chemischen Reinigungsanstalt die gesamten Maschinen zum Preis von 40.000 DM zuzüglich 4.400 DM Umsatzsteuer. Der Verkauf erfolgte frei von Schulden und Lasten. Die Verkäuferin hatte für die Überleitung des Mietvertrages hinsichtlich der Betriebsräume Sorge zu tragen. Der Kläger und dessen Nachfolger waren berechtigt, den Betrieb unter dem bisherigen Namen weiterzuführen. Die Übergabe der Maschinen erfolgte Ende Februar. Der Kaufpreis wurde im März 1969 entrichtet. Unmittelbar nach dem Erwerb der Gegenstände hat der Kläger diese an einen Dritten zu demselben Preis übertragen, zu dem er sie erworben hatte.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|