I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, bewohnten eine Mietwohnung in A. Ende 1979 bezogen sie ein der Klägerin gehörendes Zweifamilienhaus in B, für das erhöhte Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) beantragt und gewährt wurden.
Seit 1971 betreibt der Kläger in C eine Lichtpaus-/Fotokopieranstalt und Kleindruckerei. Gemeldet ist der Gewerbebetrieb unter der jeweiligen Wohnanschrift des Klägers ("Sitz der Geschäftsleitung").
In der Mietwohnung hatte der Kläger einen von zwei Kellerräumen, im Zweifamilienhaus die im Souterrain gelegene Einliegerwohnung (mit eigenem Zugang) als Arbeitszimmer hergerichtet.
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