BFH vom 09.03.1977
II R 20/76
Fundstellen:
BFHE 122, 348
BStBl II 1977, 658

BFH - 09.03.1977 (II R 20/76) - DRsp Nr. 1997/13417

BFH, vom 09.03.1977 - Aktenzeichen II R 20/76

DRsp Nr. 1997/13417

»Wird ein Geschäftsanteil an einer GmbH, der einer KG gehört, zerlegt und werden die so entstandenen Geschäftsanteile auf die Gesellschafter übertragen, unterliegt dieser Vorgang als Anschaffungsgeschäft, das auf den Erwerb des Eigentums an Wertpapieren durch die Gesellschafter gerichtet ist, der Börsenumsatzsteuer.«

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte - die C. KG - war Inhaberin eines Geschäftsanteils der B. GmbH. Am 22. Dezember 1972 wurde der Geschäftsanteil in sieben "Teilgeschäftsanteile" zerlegt und diese "Teilgeschäftsanteile" von der C. KG auf ihre Gesellschafter übertragen.

Die in der notariellen Urkunde vorgesehene Verrechnung des "Übernahmepreises für die Teilgeschäftsanteile" geschah in der Weise, daß das jeweilige "Kapitalkonto des einzelnen Gesellschafters um den Nennwert des übernommenen GmbH-Anteils vermindert worden ist".