I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - seit dem 1. Januar 1972 eine OHG, die durch Umwandlung einer GmbH entstanden ist - wurde als GmbH mit notariellem Vertrag vom 21. März 1967 gegründet. Sie übernahm in diesem Vertrag die sämtlichen Aktiven und Passiven der von ihren Gründern bis dahin betriebenen J. OHG mit Ausnahme der Grundstücke. Die Grundstücke und bestimmte Betriebsvorrichtungen, vermittels derer der Lebensmittelgroßhandel von der GmbH vom 1. Januar 1967 ab betrieben wurde, mietete sie von der nunmehr als Besitzgesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) fortbestehenden früheren J. OHG.
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