I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Steuerpflichtige) ist Rechtsnachfolgerin der V & Co. Vertriebsgesellschaft mbH (im folgenden: GmbH). Die GmbH vertrieb bis Mitte 1959 die von der Steuerpflichtigen hergestellten Elektrogeräte. Nach im wesentlichen übereinstimmenden Verträgen gewährten zwei Finanzierungsunternehmen (im folgenden: FU) kreditwürdigen Kunden der GmbH, die den Kaufpreis in Raten bezahlen wollten, Darlehen.
Die Teilzahlungsgeschäfte wickelten sich im Jahre 1955 wie folgt ab:
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