I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der eine Fabrik für Kunststofferzeugnisse betreibt, errichtete in den Jahren 1968/69 auf seinem Betriebsgrundstück eine neue Werkhalle. Vor ihrer Errichtung war bereits ein sich aus mehreren Baukörpern unterschiedlicher Größe und Bauart bestehender Gebäudekomplex vorhanden. Er setzte sich aus drei größeren aneinandergebauten Gebäudeteilen (Bürogebäude, 10,5 m lang, 15,7 m breit; alte Werkhalle, 81 m lang, 15,7 m breit; Lagerhalle, 30,5 m lang, 10 m breit) und mehreren kleineren Gebäudeteilen (4 Garagen, ein Kompressorraum, eine Fahrradunterstellhalle) zusammen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|