I. Streitig ist, ob zwischen der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer OHG, an der die Brüder A. und B. je zur Hälfte beteiligt sind, und der ebenfalls von den beiden Brüdern unter der Firma C. betriebenen OHG umsatzsteuerrechtlich Unternehmereinheit besteht mit der Folge, daß die von der Klägerin an die C.-OHG bewirkten Leistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
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