BFH - 10.05.1973 (V R 145/71) - DRsp Nr. 1997/11604
BFH, vom 10.05.1973 - Aktenzeichen V R 145/71
DRsp Nr. 1997/11604
»Bei Unternehmern, die in ihrer Steuerbilanz zum 31.12.1967 von der Bewertungsvergünstigung des § 80 Abs. 1 Nr. 2EStDV (sog. Importwarenabschlag) Gebrauch gemacht haben, ist zur Berechnung des Entlastungsbetrags für das Vorratsvermögen (§ 28UStG 1967) von dem niedrigeren Wert im Sinne von § 80 Abs. 1EStDV auszugehen.«
Normenkette:
EStDV § 80 ;
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