BFH vom 10.12.1981
V R 3/75
Normen:
KO § 63 Nr. 3 ; UStG (1967) § 14 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFHE 135, 107
BStBl II 1982, 229

BFH - 10.12.1981 (V R 3/75) - DRsp Nr. 1997/15156

BFH, vom 10.12.1981 - Aktenzeichen V R 3/75

DRsp Nr. 1997/15156

»§ 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG 1967 im Konkursverfahren über das Vermögen des Rechnungsausstellers nicht aus.«

Normenkette:

KO § 63 Nr. 3 ; UStG (1967) § 14 Abs. 3 ;

I. Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist der Konkursverwalter über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft (KG), welcher als persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und als Kommanditist der Kaufmann Z. angehörten. Z. war zugleich Mehrheitsgesellschafter der GmbH und deren Geschäftsführer. Außerdem betrieb er unter der Firma S. ein Einzelunternehmen.

Anfang Mai 1971 gab eine Bank dem Kaufmann Z. eine Kreditzusage über 5,3 Mio. DM unter Übernahme der Verpflichtung, das zugesagte Darlehen unter der Firma S. zum Einkauf von Butter bei der KG zu verwenden. Z. sollte über die Darlehensvaluta erst und nur verfügen können, wenn und soweit der Bank nachgewiesen war, daß die Butterlieferungen der KG an das unter der Firma S. betriebene Unternehmen ausgeführt worden waren.