BFH vom 13.12.1973
V R 57/72
Fundstellen:
BFHE 111, 191
BStBl II 1974, 191

BFH - 13.12.1973 (V R 57/72) - DRsp Nr. 1997/11842

BFH, vom 13.12.1973 - Aktenzeichen V R 57/72

DRsp Nr. 1997/11842

»Im Nachnahmeverkehr der Post gehört auch der der Zahlkartengebühr entsprechende Teil des Nachnahmebetrags zu dem vom Lieferer vereinnahmten Entgelt für die gelieferte Ware. Der Senat hält auch für das UStG 1967 an seinem Urteil vom 30.09.1954 V 157/52 U (BFHE 59, 372, BStBl III 1954, 353) fest.«

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt einen Versandhandel und liefert ihre Waren überwiegend im Postversand an private Haushalte, wobei der Kaufpreis fast ausschließlich durch Nachnahme erhoben wird. Streitig ist in den Monaten September bis Dezember 1968 die steuerliche Behandlung der Zahlkartengebühren.