BFH - 14.03.1974 (V R 54/73) - DRsp Nr. 1997/12043
BFH, vom 14.03.1974 - Aktenzeichen V R 54/73
DRsp Nr. 1997/12043
»Fahrschulen, in denen die Schüler auf die Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis für die Klassen 1 und 3 im Sinne des § 5 Abs. 1StVZO vorbereitet werden, sind weder Ergänzungsschulen noch andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen. Ihre Umsätze sind deshalb nicht steuerfrei.«