BFH - 15.09.1977 (V R 14/76) - DRsp Nr. 1997/13611
BFH, vom 15.09.1977 - Aktenzeichen V R 14/76
DRsp Nr. 1997/13611
»Baumaßnahmen, die bei der Errichtung eines in sich standfesten Neubaus vorgenommen werden, um die gemeinsame wirtschaftliche Nutzungsfähigkeit von Alt- und Neubau zu gewährleisten, sind grundsätzlich keine Maßnahmen, die eine bauliche Verschachtelung mit dem Altbau begründen können. Das gleiche gilt für Baumaßnahmen, die wegen der Existenz des Altbaus zunächst unterlassen worden sind, jedoch später nach Abriß des Altbaus nachgeholt werden müßten, um die selbständige wirtschaftliche Nutzungsfähigkeit des Neubaus zu«