BFH vom 15.09.1977
V R 81/76
Normen:
UStG (1967) § 30 ;
Fundstellen:
BFHE 123, 214
BStBl II 1978, 214

BFH - 15.09.1977 (V R 81/76) - DRsp Nr. 1997/13659

BFH, vom 15.09.1977 - Aktenzeichen V R 81/76

DRsp Nr. 1997/13659

»Errichtet ein Unternehmer auf einem bereits bebauten Grundstück weitere Bauwerke und nimmt er diese schrittweise nach Maßgabe ihrer Fertigstellung in Gebrauch, so greift die stufenweise Besteuerung nach dem Selbstverbrauch (Urteil vom 18.08.1977 V R 33/75 ) nur ein, wenn die weiteren Bauwerke selbständige körperliche Wirtschaftsgüter sind oder die Entstehung eines Wirtschaftsgutes bewirkt haben, dem die Neubauteile das Gepräge geben. Diese Entscheidung ist nach dem Zustand zu treffen, wie er sich nach Abschluß der zur Fertigstellung notwendigen Baumaßnahmen ergibt.«

Normenkette:

UStG (1967) § 30 ;