BFH vom 16.01.1970
III R 144/66
Fundstellen:
BFHE 98, 508
BStBl II 1970, 410

BFH - 16.01.1970 (III R 144/66) - DRsp Nr. 1997/10042

BFH, vom 16.01.1970 - Aktenzeichen III R 144/66

DRsp Nr. 1997/10042

»Die Belastung der Forderungen aus Warenlieferungen eines gewerblichen Betriebs mit Umsatzsteuer ist bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach dem UStG 1951 ein besonderer Umstand im Sinne des § 14 Abs. 1 BewG in der Fassung vor dem BewG 1965, der eine Bewertung der Außenstände unter dem Nennwert rechtfertigt.«

I. Der Kläger hat in seiner Steuerbilanz zum 31. Dezember 1963 einen Delkredereposten auf die Außenstände in Höhe von 1.676,33 DM passiviert. Das Delkredere setzte sich zusammen aus 330,09 DM "Wertminderung laut Einzelaufstellung" und 1.346,24 DM "4 % Umsatzsteuer aus 33.656 DM Restaußenstände". In seiner Vermögensaufstellung hat der Kläger die Außenstände nach Abzug des Delkrederepostens mit 30.664 DM unter den Besitzposten angesetzt. Das Finanzamt (FA) hat bei Einheitswert-Feststellung für das Betriebsvermögen des Klägers zum 1. Januar 1964 die Außenstände mit 32.009 DM angesetzt, d.h. sie um den für die Umsatzsteuer gebildeten Delkredereposten erhöht.