I. Streitig ist, ob die Steuerpflichtige (Klägerin, Revisionsklägerin), eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR), nachhaltig tätig geworden ist und ob sie im Falle steuerbarer Betätigung Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 10 UStG 1951 in Anspruch nehmen kann.
Die beiden Gesellschafter der Steuerpflichtigen sind je zur Hälfte Miteigentümer eines Großstadtgrundstücks mit Warenhaus. Sie hatten sich vor Baubeginn 1957 gegenüber der X-KG privatschriftlich verpflichtet, dieser auf die Dauer von zehn Jahren Nießbrauch an dem Grundstück einzuräumen und die Nießbrauchsbestellung auf Verlangen der X-KG fünfmal um je zehn Jahre zu verlängern. Die X-KG zahlte der Steuerpflichtigen ab Fertigstellung des Warenhauses am 1. Januar 1958 eine Nießbrauchsvergütung, die in den ersten Jahren aus festen Beträgen bestand und sich in der Folgezeit nach den Umsätzen bemaß, die die X-KG in dem Warenhaus erzielte. Der Nießbrauch wurde unmittelbar nach dem privatschriftlichen Vertragsabschluß notariell bestellt und ins Grundbuch eingetragen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|