BFH vom 17.12.1970
V R 37/67
Fundstellen:
BFHE 101, 149
BStBl II 1971, 300

BFH - 17.12.1970 (V R 37/67) - DRsp Nr. 1997/10439

BFH, vom 17.12.1970 - Aktenzeichen V R 37/67

DRsp Nr. 1997/10439

»1. Eine nach § 1 Abs. 2 bis 4 HAG angeordnete Gleichstellung eines Hausgewerbetreibenden mit mehr als zwei Hilfskräften bietet keinen durch Rechtsnorm gewährleisteten Anspruch auf Umsatzsteuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 18 UStG 1951. 2. Zur Auslegung des § 44 UStDB 1951 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 HAG

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Steuerpflichtige) stellte im Jahre 1962 für einen Auftraggeber Damenoberbekleidung her. Sie beschäftigte 18 Arbeitskräfte. Durch Verfügung des Gewerbeaufsichtsamts R vom September 1962 ist sie nach § 1 Abs. 2b) des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 - HAG - (BGBl I 1951, 191) den Hausgewerbetreibenden im Sinne des § 2 Abs. 2 HAG gleichgestellt worden. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) gewährte die nach § 4 Nr. 18 UStG 1951 begehrte Steuerfreiheit für den erklärten Umsatz von 120.230 DM nicht.

Die Klage der Steuerpflichtigen blieb erfolglos.