I. Der Kläger betrieb in den Jahren 1971 bis 1975 einen Handel mit Kraftfahrzeugen. Soweit hier einschlägig, verwendete der Kläger für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen, die häufig auch beim Neuwagenkauf in Zahlung genommen wurden, folgendes, von ihm jeweils zur Verfügung gestelltes Formular:
Verkaufsangebot für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Einkauf) Verkäufer: .........................Beruf...................... Gewerbe geboren am .........................in......................... Personal-Ausweis: ..................Handelsregister Nr. ....... Wohnort: .................Straße:...............Fernruf: ...... verkauft hierdurch ....
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