I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gemeinde. Sie errichtete in den Jahren 1973 und 1974 ein Hallenbad. In den fristgerecht eingereichten Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1973 bis 1975 erklärte sie ihre Umsätze und Vorsteuern aus der unternehmerischen Betätigung (Wasserwerk ... etc.) mit Ausnahme des Hallenbades.
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