I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und K. betrieben in der Zeit von Juni 1965 bis Ende Juni 1966 gemeinsam unter der Bezeichnung "Fischzucht A." den Einkauf, die Aufzucht und den Verkauf von Fischen. Eine Eintragung im Handelsregister ist unterblieben. Nach Auflösung der Gesellschaft übernahm der Kläger die Aktiven und Passiven und brachte sie in sein Einzelunternehmen "Fischzucht B." ein.
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