I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine KG, die dadurch entstanden ist, daß die Gesellschafter der früheren A GmbH die Umwandlung der GmbH unter Errichtung der Klägerin und Übertragung des Vermögens der GmbH auf die Klägerin beschlossen haben. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) hat wegen der zum Vermögen der GmbH gehörenden Wertpapiere, die nach Durchführung der Umwandlung Gesellschaftsvermögen der Klägerin geworden sind, Börsenumsatzsteuer festgesetzt. Der Einspruch der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben.
Ihrer Klage hat das Finanzgericht (FG) durch Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheides und der Einspruchsentscheidung stattgegeben.
II. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG.
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