BFH vom 19.12.1974
V R 86/74
Normen:
UStG (1967) § 30 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 115, 154
BStBl II 1975, 467

BFH - 19.12.1974 (V R 86/74) - DRsp Nr. 1997/12460

BFH, vom 19.12.1974 - Aktenzeichen V R 86/74

DRsp Nr. 1997/12460

»1. Ob durch den Aufbau eines brandzerstörten Gebäudes ein neues Wirtschaftsgut entsteht oder lediglich das alte Wirtschaftsgut unter Wahrung seiner Identität wiedererrichtet wird, ist danach zu beurteilen, in welchem Maße das beschädigte Gebäude durch die Baumaßnahmen Veränderungen erfahren hat. 2. Das Entstehen eines neuen Wirtschaftsguts ist anzunehmen, wenn die Neubauteile dem einheitlichen Wirtschaftsgut das Gepräge geben.«

Normenkette:

UStG (1967) § 30 Abs. 2 ;

Gründe: