BFH - 20.03.1980 (V R 32/76) - DRsp Nr. 1997/14572
BFH, vom 20.03.1980 - Aktenzeichen V R 32/76
DRsp Nr. 1997/14572
»Hat der Kunde einer Hypothekenbank bei Nichtabnahme des Hypothekendarlehens, bei dessen vorzeitiger Rückzahlung oder bei Widerruf einer Darlehenszusage oder Rückforderung des Darlehens als Folge bestimmter, vom Kunden zu vertretender Ereignisse im voraus festgelegte Beträge zu zahlen, handelt es sich -soweit nicht ohnehin Schadensersatz vorliegt- um Entgelt für nach § 4 Nr. 8 UStG 1951 (UStG 1967) steuerfreie Leistungen.«