BFH - 20.12.1973 (V R 71/71) - DRsp Nr. 1997/11821
BFH, vom 20.12.1973 - Aktenzeichen V R 71/71
DRsp Nr. 1997/11821
»Macht ein Unternehmer von der gesetzlichen Möglichkeit, von seinem Vertragspartner einen angemessenen Ausgleich nach § 29 Abs. 1UStG 1967 zu verlangen, keinen Gebrauch, so kann er wegen der Umsatzsteuermehrbelastung keinen Billigkeitserlaß nach § 131AO wegen sachlicher Härte verlangen.«