I. Das beklagte Finanzamt (FA) hat gegen die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wegen des Erwerbs zweier Geschäftsanteile an einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung "vorbehaltlich noch zu treffender Wertfeststellung" aus deren ursprünglichem Stammeinlagenanteil von je 400.000 DM eine Börsenumsatzsteuer von 2.000 DM festgesetzt und den Einspruch der Klägerin zurückgewiesen. Deren Berufung hat das Finanzgericht (FG) unter Erhöhung der Festsetzung auf 4.620 DM zurückgewiesen.
II. Die Revision der Klägerin ist begründet.
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