I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine italienische Aktiengesellschaft mit dem Sitz bei Mailand. Sie lieferte im Jahre 1964 Sprühventile, die sie selbst im Ausland hergestellt hatte, zum Preis von 565.409,20 DM an die Deutsche A-GmbH in X (BR Deutschland). Die Sprühventile beförderte sie mit eigenem Lastkraftwagen zur Abnehmerin. Auf die Einfuhr der Sprühventile wurde Umsatzausgleichsteuer erhoben. Daneben leistete die Klägerin der deutschen Abnehmerin technische Beratung und vereinnahmte hierfür 7.280,26 DM.
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