BFH - 22.10.1982 (III R 95/79) - DRsp Nr. 1997/15461
BFH, vom 22.10.1982 - Aktenzeichen III R 95/79
DRsp Nr. 1997/15461
»Ein Unternehmer, dem eine Ware vor dem Bewertungsstichtag geliefert wird, der aber die Gutschrift mit gesondertem Steuerausweis erst nach dem Bewertungsstichtag erstellt, kann die Lieferantenschuld bei der Einheitsbewertung seines Betriebsvermögens lediglich mit dem Nettobetrag (also ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer) abziehen.«