I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt das Teilzahlungskreditgeschäft.
Sie bietet überwiegend einen Kredittyp an, bei dem ein Versicherungsschutz für den Fall der dauernden Arbeitsunfähigkeit und des Todes des Kreditnehmers gegeben ist (sog Restschuldversicherung).
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