BFH - 24.04.1980 (V R 52/73) - DRsp Nr. 1997/14607
BFH, vom 24.04.1980 - Aktenzeichen V R 52/73
DRsp Nr. 1997/14607
»Die Berechtigung zum Abzug der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2UStG 1967 steht demjenigen Unternehmer zu, der im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand besitzt. Der Verfügungsmacht steht gleich, wenn die Lieferung an den Abnehmer gemäß § 3 Abs. 7UStG 1967 als bewirkt gilt.«