BFH vom 25.03.1977
V R 113/74
Normen:
UStG (1967) § 30 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 122, 173
BStBl II 1977, 708

BFH - 25.03.1977 (V R 113/74) - DRsp Nr. 1997/13449

BFH, vom 25.03.1977 - Aktenzeichen V R 113/74

DRsp Nr. 1997/13449

»Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch (UStG 1967 § 30 Abs. 4) ist die auf die Zeit vom Erwerb oder der Fertigstellung eines Wirtschaftsguts bis zu seiner Zuführung zur Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen entfallende anteilige AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu berücksichtigen. Eine Berechnung der AfA nach Maßgabe des EStR 1969 Abschn. 43 Abs. 10 ist jedoch nicht zulässig.«

Normenkette:

UStG (1967) § 30 Abs. 4 ;