BFH - 25.03.1977 (V R 140/74) - DRsp Nr. 1997/13370
BFH, vom 25.03.1977 - Aktenzeichen V R 140/74
DRsp Nr. 1997/13370
»Wird eine voll abgeschriebene Diesel-Lokomotive durch den Austausch abgenutzter Teile (Motor, Kupplung, Räder) erneuert und zugleich durch den Einbau bisher nicht vorhandener elektrischer Einrichtungen modernisiert, ohne daß ihre bestimmungsmäßige Nutzungsmöglichkeit geändert bzw. erweitert wird, so liegt keine selbstverbrauchsteuerpflichtige Neuinvestition i.S. des UStG 1967 § 30 Abs. 2 vor.«