I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Diplomchemiker mit zusätzlicher Ausbildung auf den Gebieten der Pharmakologie, Physiologie, Anatomie, Histologie und Enzymologie. Er besitzt das Anerkenntnis als Klinischer Chemiker der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie eV in Frankfurt. Diese Gesellschaft hat ihn darüber hinaus für befähigt erklärt, ein klinisch-chemisches Laboratorium selbständig und verantwortlich zu leiten. Der Kläger betreibt ein derartiges Laboratorium und nimmt im Auftrag von Ärzten und Krankenhäusern Untersuchungen von Körpersäften und Konkrementen vor. Seine Leistungen berechnet er im Einvernehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung ... nach der
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