BFH vom 25.06.1987
V R 121/86
Fundstellen:
BStBl II 1988, 150

BFH - 25.06.1987 (V R 121/86) - DRsp Nr. 1997/16308

BFH, vom 25.06.1987 - Aktenzeichen V R 121/86

DRsp Nr. 1997/16308

»Eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus dem Bezug von Futter- und Düngemitteln in nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 abziehbare und in im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 Sätze 4 und 5 UStG 1973) berücksichtigte (vgl. Senatsurteil vom 26.02.1987 V R 71/77 , BFHE 150, 165, BStBl II 1987, 685) ist regelmäßig auch dann durchzuführen, wenn die für den landwirtschaftlichen Unternehmensteil angeschaffte Warenmenge relativ gering ist.«

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb in den Streitjahren 1974 bis 1978 einen gewerblichen Landhandel; daneben unterhielt er einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Die Umsätze aus dem gewerblichen Landhandel versteuerte der Kläger nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1973) -Regelbesteuerung-, diejenigen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb nach den Vorschriften über die Besteuerung nach Durchschnittsätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 Abs. 1 UStG 1973 (Durchschnittsatzbesteuerung).