I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist als Einzelunternehmer Alleininhaber der Firma ... . Der Beklagte und Revisionskläger (Finanzamt - FA -), der der Auffassung ist, zwischen dieser Firma und der im März 1959 gegründeten ... (GmbH) bestehe eine Unternehmereinheit, weil auch an der GmbH die Klägerin allein beteiligt sei, hat die Klägerin für das Jahr 1959 u.a. mit den Umsätzen zur Umsatzsteuer herangezogen, die im Geschäftsbereich der GmbH ausgeführt wurden. Bei diesen Umsätzen handelt es sich um die Herstellung von Filmen und Übertragung von Verwertungsrechten, für welche sogenannte Verleihgarantien ("Garantiezahlungen") bereits im Jahr 1959 vereinnahmt worden sind.
Demgegenüber vertrat die Klägerin die Auffassung, daß an der GmbH auch ihre Tochter mit ...DM beteiligt sei, eine Unternehmereinheit daher nicht vorliege und daß die von der GmbH im Jahre 1959 empfangenen sogenannten Verleihgarantien nicht zum Entgelt gehörten.
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