BFH vom 27.06.1974
V R 102/73
Normen:
UStG (1967) § 30 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 113, 77
BStBl II 1974, 651

BFH - 27.06.1974 (V R 102/73) - DRsp Nr. 1997/12114

BFH, vom 27.06.1974 - Aktenzeichen V R 102/73

DRsp Nr. 1997/12114

»Die Zuführung geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG) zur Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen erfüllt den Tatbestand des Selbstverbrauchs nach § 30 Abs. 2 UStG 1967, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten wegen fehlender Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nicht voll als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.«

Normenkette:

UStG (1967) § 30 Abs. 2 ;

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - eine OHG - führte im Jahre 1968 verschiedene geringwertige Wirtschaftsgüter der Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen zu. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) erachtete nach einer Betriebsprüfung die Buchführung der Klägerin nicht für ordnungsmäßig und versagte deshalb die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG. Im berichtigten Umsatzsteuerbescheid für 1968 vom 21. Juli 1971 unterwarf das FA die Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter mit 8 v.H. der Selbstverbrauchsteuer. Den Einspruch wies das FA als unbegründet zurück. Die Klage blieb im wesentlichen ohne Erfolg.