Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Diplomlandwirt und praktischer Tierarzt. Er behandelt fast ausschließlich Massentierbestände, insbesondere Geflügelbestände. Außerdem war er in den Jahren 1968 und 1969 für verschiedene Unternehmen der Geflügelzuchtbranche und Futtermittelbranche im Rahmen von Betreuungsverträgen gegen Pauschalvergütung beratend tätig. Insoweit ist dem Vertrag mit der Firma K. zu entnehmen, daß er als freier Mitarbeiter "auf dem Gebiet der tierärztlichen Überwachung, der Beratung sowie an Forschungsaufgaben und Entwicklungsaufgaben auf dem Gebiet der Geflügelzucht und dem Futtermittelsektor" tätig geworden ist.
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