BFH vom 29.10.1987
X R 34/81
Fundstellen:
BStBl II 1988, 92

BFH - 29.10.1987 (X R 34/81) - DRsp Nr. 1997/16306

BFH, vom 29.10.1987 - Aktenzeichen X R 34/81

DRsp Nr. 1997/16306

»1. Die Verfahrensverbindung auch noch in der Revisionsinstanz kann unter bestimmten Voraussetzungen die notwendige Beiladung ersetzen. 2. Die Geschäftsveräußerung ist unter der Geltung des UStG 1967 weiterhin steuerbar. 3. Die Rechtsprechung des BFH zu § 85 UStDB 1951, die den vollständigen Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften als Geschäftsveräußerung im ganzen beurteilte, wird für das UStG 1967 nicht fortgeführt.«

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) der Verfahren X R 33/81 und X R 34/81 waren Gesellschafter einer GmbH & Co. KG. Klägerin und Revisionsbeklagte im Verfahren X R 33/81 ist die frühere Kommanditistin C. Kläger und Revisionsbeklagte in dem Verfahren X R 34/81 sind die frühere Komplementärin A-GmbH, weitere vier frühere Kommanditisten und Karin S. Karin S ist Alleinerbin nach ihrer 1986 verstorbenen Mutter Erika S, die ihrerseits Alleinerbin nach ihrem 1982 verstorbenen Ehemann und weiteren früheren Kommanditisten Dr. S war.