I. Der erkennende Senat entscheidet im II. Rechtsgang. Auf das im I. Rechtsgang über die Revision des Beklagten und nunmehrigen Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 1973 V R 88/72 (BFHE 110,
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