BFH - 31.03.1977 (V R 44/73) - DRsp Nr. 1997/13434
BFH, vom 31.03.1977 - Aktenzeichen V R 44/73
DRsp Nr. 1997/13434
»Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zwecke der Werbung von Kaufinteressenten auf, so liegt eine Zuführung dieser Wirtschaftsgüter zur Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen vor, die Selbstverbrauchsteuer nach UStG 1967 § 30 auslöst bzw eine Entlastung nach UStG 1967 § 28 ausschließt.«