I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR), betreibt ein Laboratorium zum Zweck der Begutachtung, Bemusterung und Untersuchung von Bergbauerzeugnissen, insbesondere von Erzen. Ihre Tätigkeit besteht 1. im Probenehmen von Erzen aus Schiffsladungen zur Qualitätsermittlung als Grundlage für die Preisfestsetzung, 2. in der Durchführung von Gewichtsfeststellungen und 3. in der Durchführung von Analysen aufgrund von Probeentnahmen und von zugesandten Erzproben.
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