BFH - 31.05.1972 (V R 121/71) - DRsp Nr. 1997/11178
BFH, vom 31.05.1972 - Aktenzeichen V R 121/71
DRsp Nr. 1997/11178
»1. Der Senat hält auch für das UStG 1967 daran fest, daß bei der Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungseigentümer nach Freigabe zur Verwertung durch den Konkursverwalter regelmäßig zwei Lieferungen anzunehmen sind: eine Lieferung des Konkursverwalters an den Sicherungseigentümer und gleichzeitig eine weitere Lieferung des Sicherungseigentümers an die Erwerber des Sicherungsgutes. Die aus der Lieferung des Konkursverwalters folgende Umsatzsteuer gehört zu den Massekosten nach § 58 Nr. 2 KO. 2. Die dem Konkursverwalter in Rechnung gestellten Verwertungskosten des Sicherungseigentümers mindern das Entgelt aus der Lieferung des Konkursverwalters an den Sicherungseigentümer. Ist die Umsatzsteuer aus dem ungeschmälerten Entgelt berechnet und gemäß § 14 Abs. 1UStG 1967 in Rechnung gestellt worden, kommt eine Minderung nicht mehr in Betracht (§ 14 Abs. 2UStG 1967).«
Normenkette:
KO § 58 ;
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.