I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt ein technisches Werk. Der Bilanzstichtag ist der 31. Mai. Die Klägerin ist während des Revisionsverfahrens unter Ausschluß der Abwicklung von der Rechtsform einer GmbH in eine KG umgewandelt und ins Handelsregister eingetragen worden.
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