BFH vom 31.10.1989
IX R 216/84
Normen:
BGB § 1629 ;
Fundstellen:
BB 1990, 1186
BB 1990, 626
BFHE 159, 319
BStBl II 1992, 506
FamRZ 1990, 621

BFH - 31.10.1989 (IX R 216/84) - DRsp Nr. 1994/6977

BFH, vom 31.10.1989 - Aktenzeichen IX R 216/84

DRsp Nr. 1994/6977

»Wird minderjährigen Kindern unentgeltlich der Nießbrauch an einem bebauten Grundstück von ihren Eltern bestellt und erlangen sie dadurch nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil, so ist das so begründete Nutzungsrecht unwirksam, wenn ein Ergänzungspfleger nicht mitgewirkt hat. Auch aus einkommenssteuerrechtlichen Gründen ist dies nicht anzuerkennen, selbst wenn das zuständige Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Pflegers für nicht notwendig gehalten hat.«

Normenkette:

BGB § 1629 ;

Gründe: