I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine aus zwei Eheleuten bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihr Name lautet nach § 3 des Gesellschaftsvertrages: "Grundstücksgemeinschaft A. und B., Gesellschaft bürgerlichen Rechts ". Der Gesellschafter (Ehemann) bewirtschaftete den von seinen Eltern gepachteten Hof. Auf einem der Hofgrundstücke errichtete die Klägerin einen Schweinemaststall, den sie an ihren Gesellschafter (Ehemann) verpachtete.
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